Steuerliche Aspekte bei der Übernahme inländischer Unternehmen durch ausländische Investoren: Ein strategischer Blick hinter die Kulissen

Meine Damen und Herren, geschätzte Investoren, herzlich willkommen. Mein Name ist Liu, und ich blicke auf über 12 Jahre bei der Jiaxi Steuer- & Finanzberatung zurück, in denen ich ausländische Investoren bei ihrer Expansion in den deutschsprachigen Raum begleitet habe. Wenn Sie darüber nachdenken, ein inländisches Unternehmen zu erwerben, dann wissen Sie: Der Kaufpreis ist nur die eine Seite der Medaille. Die andere, oft unterschätzte Seite, sind die steuerlichen Implikationen, die den wahren Erfolg oder Misserfolg des Deals maßgeblich beeinflussen können. Warum scheitern manche Übernahmen an steuerlichen Altlasten, während andere nahtlos verlaufen? Dieser Artikel richtet sich an Sie, den versierten Investor, der die Sprache des Marktes spricht und nun verstehen möchte, welche steuerlichen Fallstricke und Chancen unter der Oberfläche eines Zielunternehmens lauern. Wir tauchen ein in die komplexe, aber faszinierende Welt der steuerlichen Due Diligence, der Transaktionsstrukturierung und der langfristigen Steuerplanung – basierend auf der Praxis, nicht nur der Theorie.

Steuerliche Aspekte bei der Übernahme inländischer Unternehmen durch ausländische Investoren?

Due Diligence: Der steuerliche Gesundheitscheck

Bevor Sie auch nur ernsthaft verhandeln, steht die steuerliche Due Diligence an. Das ist kein bloßes Abhaken von Checklisten, sondern eine tiefgehende forensische Untersuchung. Es geht darum, versteckte steuerliche Risikofässer aufzudecken, die nach dem Kauf platzen könnten. Wir prüfen nicht nur die offensichtlichen Körperschaftsteuererklärungen, sondern vor allem die Verbindlichkeiten aus laufenden Veranlagungsverfahren, mögliche verdeckte Gewinnausschüttungen in der Vergangenheit oder ungeklärte Behandlung von Betriebsprüfungsergebnissen. Ich erinnere mich an einen Fall, bei dem ein ausländischer Investor kurz vor Vertragsunterzeichnung stand. Unsere Prüfung ergab eine anhängige Betriebsprüfung zum Thema Lizenzgebühren, die zu einer Nachforderung im siebenstelligen Bereich hätte führen können. Das war ein klassisches "deal breaker"-Szenario. Ohne diese Prüfung wäre das Risiko voll auf den Käufer übergegangen. Die Lehre: Die steuerliche Due Diligence ist Ihre Versicherung gegen böse Überraschungen. Sie bildet die Grundlage für Garantien und Gewährleistungen im Kaufvertrag und kann sogar den Kaufpreis neu verhandelbar machen.

Ein weiterer kritischer Punkt, den viele unterschätzen, ist die Prüfung der steuerlichen Compliance in alltäglichen Prozessen. Wie werden Reisekosten abgerechnet? Gibt es eine saubere Trennung zwischen betrieblich veranlassten und privaten Aufwendungen? Das mag banal klingen, aber hier häufen sich oft kleine Fehler zu einem signifikanten Risiko an. In einem Familienunternehmen, das wir begutachteten, war es üblich, dass die Geschäftsführerfamilie betriebliche Fahrzeuge und Kreditkarten auch für eindeutig private Zwecke nutzte – ohne steuerkorrekte Erfassung. Für den ausländischen Käufer, der auf saubere Prozesse und Corporate-Governance-Richtlinien angewiesen ist, stellte dies ein erhebliches Sanierungsrisiko und Imageproblem dar. Die Due Diligence muss also auch die "Steuerkultur" des Zielunternehmens bewerten.

Transaktionsstruktur: Asset vs. Share Deal

Die vielleicht fundamentalste steuerliche Entscheidung betrifft die Wahl der Transaktionsstruktur: Soll das Unternehmen über den Erwerb der Anteile (Share Deal) oder über den Erwerb der wesentlichen Betriebsvermögensgegenstände (Asset Deal) übernommen werden? Aus Käufersicht hat der Asset Deal oft steuerliche Vorteile, weil er eine Schritt-up-Basis für die erworbenen Assets ermöglicht. Das heißt, Sie können die erworbenen Sachanlagen und immateriellen Vermögenswerte mit dem Kaufpreis neu bewerten und höhere Abschreibungen geltend machen, was Ihre zukünftige steuerliche Belastung senkt. Beim Share Deal treten Sie dagegen in die historischen Buchwerte des Unternehmens ein, was steuerlich weniger vorteilhaft ist.

Aber Vorsicht: Die Entscheidung ist nie eindimensional. Auf Verkäuferseite führt der Asset Deal regelmäßig zu einer höheren Steuerbelastung, da stillen Reserven sofort aufgedeckt und bestenfalls mit dem Teileinkünfteverfahren besteuert werden. Beim Share Deal kann der Veräußerungsgewinn unter Umständen steuerfrei sein (§ 8b KStG). In der Verhandlungspraxis bedeutet das: Der Käufer möchte den steuerlichen Vorteil des Asset Deals, der Verkäufer den des Share Deals. Die finale Struktur ist oft ein Kompromiss, bei dem der steuerliche Vorteil einer Seite über den Kaufpreis ausgeglichen wird. Einmal strukturierten wir einen Deal, bei dem der ausländische Käufer dringend den Asset-Deal-Vorteil wollte. Wir fanden eine Lösung, indem wir den Kaufpreis so aufteilten, dass der Verkäufer für seine höhere Steuerlast entschädigt wurde – eine Win-Win-Situation, die aber detaillierte Modellrechnungen und Verhandlungsgeschick erforderte.

Zudem sind rechtliche und arbeitsrechtliche Aspekte zu beachten: Beim Asset Deal müssen z.B. Verträge umgeschrieben werden, und das Betriebsübergangsrecht nach § 613a BGB greift. Diese Komplexität macht eine rein steuergetriebene Entscheidung unmöglich. Es braucht eine holistische Betrachtung.

Gewinnabführungsverträge und Organschaft

Ein oft übersehener, aber machtvoller Hebel ist die Möglichkeit, nach dem Erwerb eine steuerliche Organschaft zwischen der neu erworbenen deutschen Tochtergesellschaft und der ausländischen Muttergesellschaft (bzw. einer deutschen Holding) zu begründen. Kernstück ist dabei der Gewinnabführungsvertrag (GAV). In einer solchen Konstellation werden die Gewinne der Tochter (Organgesellschaft) der Mutter (Organträger) zugerechnet und dort versteuert. Verluste der Tochter können sofort mit Gewinnen der Mutter verrechnet werden, was einen sofortigen Liquiditätsvorteil bringt.

Für ausländische Investoren ist dies ein zentrales Tool im Steuerplanungs-Arsenal. In der Praxis sehe ich jedoch häufig zwei Probleme: Erstens wird die Organschaft als reine Formalität behandelt. Doch ein GAV ist ein komplexes Vertragswerk mit gesellschaftsrechtlichen Konsequenzen (z.B. Gläubigerschutz durch Verlustausgleichsanspruch). Zweitens wird die laufende Einhaltung der formalen Voraussetzungen vernachlässigt. Die Finanzverwaltung prüft sehr genau, ob der Organträger tatsächlich die wirtschaftliche, personelle und organisatorische Integration und Leitungsmacht ausübt. Ein bloßes Papierkonstrukt ohne operative Substanz hält einer Betriebsprüfung nicht stand. Meine persönliche Einsicht nach vielen Jahren: Eine sauber implementierte und gelebt e Organschaft ist Gold wert. Eine schlampige oder rein scheingründete birgt erhebliche Risiken und kann zur rückwirkenden Aberkennung führen – mit verheerenden steuerlichen Folgen.

Grenzüberschreitende Finanzierung und Zinsschranken

Wie finanziert man den Kauf? Oft fließt Fremdkapital aus dem Ausland in die deutsche Zielgesellschaft. Hier lauert die nächste große Hürde: die deutschen Zinsschrankenregelungen (§ 4h EStG, § 8a KStG). Vereinfacht gesagt: Zinsaufwendungen sind nur bis zur Höhe der Zinserträge abzugsfähig. Der darüber hinausgehende Teil (der "Zinsvortrag") ist nicht sofort abziehbar. Diese Regelung soll übermäßige Fremdfinanzierungen ("Leveraged Buyouts") beschneiden.

Für ausländische Investoren bedeutet das, dass die klassische Finanzierung über einen hoch verzinsten Shareholder Loan aus dem Ausland steuerlich ins Leere laufen kann. Die Zinsen würden die deutsche Gesellschaft wirtschaftlich belasten, aber steuerlich nicht den Gewinn mindern. In der Praxis müssen wir daher kreative, aber compliante Finanzierungsmodelle entwickeln. Dazu gehört die Prüfung von Safe-Haven-Regeln (Escape-Klauseln), wie dem Eigenkapitalvergleich oder der Zinsschranke-Gruppenebene. Oder wir strukturieren die Finanzierung so um, dass mehr Eigenkapital eingebracht oder Darlehen von Drittbanken aufgenommen werden. Ein Fehler, den ich oft sehe, ist die nachträgliche Anpassung der Finanzierung nach dem Kauf, wenn die steuerlichen Nachteile schon spürbar werden. Besser ist es, das Finanzierungskonzept von Anfang an steueroptimiert in die Transaktionsplanung zu integrieren. Das spart später Ärger und bares Geld.

Umsatzsteuerliche Behandlung des Kaufs

Die Umsatzsteuer bei Unternehmenskäufen ist ein eigenes, hochkomplexes Kapitel. Beim Asset Deal unterliegt der Verkauf einzelner Vermögensgegenstände grundsätzlich der Umsatzsteuer (19%). Das kann zu einer erheblichen zusätzlichen Liquiditätsbelastung für den Käufer führen, der diese Vorsteuer erst im nächsten Voranmeldungszeitraum ziehen kann. Es gibt jedoch Ausnahmen, wie den Erwerb eines ganzen Betriebs oder Teilbetriebs (§ 1 Abs. 1a UStG), der unter bestimmten Voraussetzungen umsatzsteuerfrei sein kann. Die genauen Kriterien (Fortführung des Unternehmens, Übernahme der wesentlichen Betriebsgrundlagen etc.) sind streng und müssen genau eingehalten werden.

Beim Share Deal ist die Transaktion dagegen grundsätzlich umsatzsteuerfrei, da der Verkauf von Gesellschaftsanteilen nicht gegen Entgelt erfolgt. Aber Achtung: Diese vermeintliche Einfachheit trügt. Wenn das Unternehmen wesentlich Grundstücke hält, kann die sogenannte "Grundstücks-GmbH"-Regelung greifen, die den Anteilskauf doch der Umsatzsteuer unterwirft. Ich hatte einen Mandanten, der eine kleine Technologiefirma mit einem eigenen Firmengebäude kaufte und davon ausging, es handle sich um einen einfachen, umsatzsteuerfreien Share Deal. Erst unsere Analyse zeigte, dass aufgrund des hohen Grundstückswerts im Verhältnis zum Gesamtvermögen die Umsatzsteuerpflicht ausgelöst wurde – eine unerwartete zusätzliche Kostenposition von mehreren hunderttausend Euro. Die Moral: Die umsatzsteuerliche Analyse muss immer die spezifische Vermögensstruktur des Zielunternehmens berücksichtigen.

Verrechnungspreise und Nachversteuerung

Nach dem Kauf beginnt die operative Phase, und hier kommt ein Thema von zentraler Bedeutung für internationale Konzerne: die Verrechnungspreise (Transfer Pricing). Jede grenzüberschreitende Transaktion zwischen der deutschen Tochter und ihrer ausländischen Mutter oder Schwestergesellschaften (z.B. für Lizenzgebühren, Dienstleistungen, Warenlieferungen) muss zu marktüblichen Bedingungen, also "at arm's length", abgewickelt werden. Die deutschen Finanzbehörden sind hier, gelinde gesagt, sehr wachsam.

Das Hauptrisiko für den Investor ist eine Nachversteuerung mit Zinsen und möglichen Sanktionen, wenn die Behörden die vereinbarten Preise als nicht marktkonform ansehen. In der Praxis bedeutet das: Sie müssen eine saubere Verrechnungspreisdokumentation nach den OECD-Grundsätzen vorhalten. Das ist keine lästige Pflichtübung, sondern Ihr wichtigster Schutzschild bei einer Betriebsprüfung. Aus meiner Erfahrung ist der größte Fehler, diese Thematik der operativen Buchhaltung oder gar dem Zufall zu überlassen. Es braucht eine klare, konzernweite Policy. Ein persönlicher Tipp: Legen Sie schon während der Due Diligence die historischen Verrechnungspreis-Praktiken des Zielunternehmens offen. Oft finden sich hier Altlasten, die nach dem Kauf auf Sie übergehen und bereinigt werden müssen. Ein proaktives Management der Verrechnungspreise ist essentiell für langfristige steuerliche Ruhe.

Fazit und strategischer Ausblick

Wie Sie sehen, ist die steuerliche Landschaft bei Unternehmenskäufen für ausländische Investoren ein Minenfeld voller Chancen und Risiken. Vom ersten Due-Diligence-Check über die kritische Wahl der Transaktionsstruktur bis hin zur langfristigen operativen Steuerplanung mit Organschaft und Verrechnungspreisen – jeder Schritt erfordert strategische Weitsicht und fundierte Praxiserfahrung. Der steuerlich naive Käufer zahlt am Ende oft einen doppelten Preis: einmal beim Kauf und immer wieder in der laufenden Besteuerung.

Meine abschließende Einsicht nach über einem Jahrzehnt in diesem Feld: Die besten Ergebnisse erzielen Investoren, die Steuerberater nicht als lästige Compliance-Erfüller, sondern als strategische Partner von der allerersten Deal-Idee an einbinden. Die steueroptimale Struktur lässt sich selten nachträglich aufpfropfen. Und mit Blick in die Zukunft: Die Themen Nachhaltigkeitsberichterstattung (ESG) und die globale Mindestbesteuerung (Pillar Two) werden die Steuerplanung bei Unternehmenskäufen in den nächsten Jahren weiter dramatisch verkomplizieren. Wer heute die Grundlagen beherrscht, ist für die Herausforderungen von morgen gewappnet.

Die Einschätzung der Jiaxi Steuer- & Finanzberatung

Bei der Jiaxi Steuer- & Finanzberatung begleiten wir ausländische Investoren seit vielen Jahren durch den komplexen Dschungel der deutschen Steuergesetze. Unsere zentrale Erkenntnis aus unzähligen Transaktionen ist: Erfolgreiche Übernahmen werden im Steuerbereich entschieden. Ein rein kaufmännisch attraktiver Deal kann durch unentdeckte steuerliche Altlasten oder eine suboptimale Struktur seinen wirtschaftlichen Sinn vollständig verlieren. Wir setzen daher auf einen präventiven, integrierten Ansatz. Das bedeutet, unser Expertenteam aus Transaktionsberatern, Betriebsprüfungsspezialisten und internationalen Steuerexperten wird von Anfang an in die strategische Planung eingebunden. Wir modellieren nicht nur verschiedene Szenarien durch, sondern denken auch immer in die operative Zukunft: Wie wird die übernommene Gesellschaft steuerlich effizient in den Konzern integriert? Wie managen wir die Compliance-Risiken? Unser Ziel ist es, für unsere Mandanten nicht nur eine steuerlich saubere, sondern auch eine langfristig robuste und flexible Struktur zu schaffen, die Wachstum ermöglicht und gleichzeitig den Risikoappetit des Investors widerspiegelt. Denn am Ende geht es nicht nur um Steuerersparnis, sondern um planbare, sichere Rahmenbedingungen für Ihre Investition.