# Mehrwertsteuer auf den Verkauf von Wohnimmobilien nach zwei Jahren in Shanghai?

Liebe Leserinnen und Leser, wenn ich in meiner täglichen Beratungspraxis bei der Jiaxi Steuer- und Finanzberatungsgesellschaft mit ausländischen Investoren spreche, taucht immer wieder eine Frage auf, die viele beschäftigt: Was passiert eigentlich mit der Mehrwertsteuer, wenn ich meine in Shanghai erworbene Wohnimmobilie nach zwei Jahren wieder verkaufe? Diese Frage ist keineswegs trivial – sie kann über Gewinn oder Verlust Ihrer Investition entscheiden. In den letzten 14 Jahren, in denen ich mich mit Registrierungsabwicklungen und Steuerfragen für ausländische Unternehmen beschäftigt habe, habe ich unzählige Fälle gesehen, in denen Investoren böse Überraschungen erlebten, weil sie die steuerlichen Feinheiten nicht rechtzeitig verstanden hatten.

Shanghai, als eines der wichtigsten Wirtschaftszentren Chinas, hat in den letzten Jahren eine dynamische Entwicklung des Immobilienmarktes erlebt. Die Stadt zieht nicht nur nationale, sondern auch internationale Investoren an, die von den stabilen Wertsteigerungen profitieren möchten. Doch mit der zunehmenden Regulierung des Immobilienmarktes durch die chinesische Regierung sind auch die steuerlichen Rahmenbedingungen komplexer geworden. Die Mehrwertsteuer auf Immobilienverkäufe – insbesondere bei Verkäufen nach einer Haltedauer von zwei Jahren – ist dabei ein besonders diskutiertes Thema. Viele meiner Kunden, ob aus Deutschland, Österreich oder der Schweiz, fragen mich regelmäßig, wie sie ihre Steuerlast optimieren können, ohne gegen geltendes Recht zu verstoßen.

Bevor ich in die Details eintauche, möchte ich eines klarstellen: Das chinesische Steuersystem hat sich in den letzten Jahren erheblich gewandelt. Die Umstellung von der bisherigen Betriebssteuer (Business Tax) auf die Mehrwertsteuer (VAT) im Jahr 2016 war ein Meilenstein, der auch den Immobiliensektor grundlegend verändert hat. Für ausländische Investoren ist es daher unerlässlich, sich mit den aktuellen Regelungen vertraut zu machen. In diesem Artikel werde ich Ihnen nicht nur die theoretischen Grundlagen erläutern, sondern auch praktische Erfahrungen aus meiner Beratungspraxis teilen. Sie werden verstehen, welche Fallstricke es gibt und wie Sie Ihre Steuerposition optimieren können – und das alles auf eine Weise, die sowohl rechtskonform als auch wirtschaftlich sinnvoll ist.

Grundlagen der Mehrwertsteuer bei Immobilienverkäufen

Um die komplexe Thematik der Mehrwertsteuer bei Immobilienverkäufen in Shanghai zu verstehen, müssen wir zunächst einen Blick auf die grundlegenden Regelungen werfen. Seit der Steuerreform von 2016 unterliegen Immobilienverkäufe grundsätzlich der chinesischen Mehrwertsteuer, die im Inland als „VAT" (Value Added Tax) bezeichnet wird. Interessanterweise unterscheidet sich das chinesische System in einigen wesentlichen Punkten von dem europäischer Länder. Während in Deutschland beispielsweise die Grunderwerbsteuer und die Umsatzsteuer getrennt voneinander betrachtet werden, sind die Regelungen in China enger miteinander verwoben.

Für den Verkauf von Wohnimmobilien, die länger als zwei Jahre gehalten wurden, gilt in Shanghai eine besondere Regelung: Der Verkauf ist unter bestimmten Bedingungen von der Mehrwertsteuer befreit. Diese Ausnahme ist allerdings nicht absolut, sondern hängt von verschiedenen Faktoren ab, wie zum Beispiel der Art der Immobilie, dem Verkäuferstatus (ob Privatperson oder Unternehmen) und nicht zuletzt vom Kaufpreis. Diese Differenzierung führt häufig zu Verwirrung, insbesondere bei ausländischen Investoren, die mit den lokalen Gegebenheiten nicht vertraut sind.

Auch die Berechnungsgrundlage spielt eine entscheidende Rolle. Bei steuerpflichtigen Verkäufen wird die Mehrwertsteuer auf den Differenzbetrag zwischen Verkaufs- und Kaufpreis erhoben – also auf den Wertzuwachs, nicht auf den gesamten Verkaufserlös. Diese als „Aufschlagsbesteuerung" bekannte Methode soll sicherstellen, dass nur die tatsächliche Wertschöpfung besteuert wird. Viele meiner Kunden sind überrascht, wenn sie erfahren, dass die Steuerlast bei langjährig gehaltenen Immobilien oft deutlich niedriger ausfällt als erwartet – allerdings nur, wenn alle Voraussetzungen erfüllt sind und die entsprechenden Nachweise vorliegen.

Zwei-Jahres-Regel: Voraussetzungen und Ausnahmen

Die sogenannte „Zwei-Jahres-Regel" ist das Herzstück der Diskussion um die Mehrwertsteuer bei Immobilienverkäufen in Shanghai. Grundsätzlich gilt: Wenn Sie eine Wohnimmobilie länger als zwei Jahre halten, bevor Sie sie verkaufen, können Sie unter bestimmten Umständen von der Mehrwertsteuer befreit werden. Diese Regelung wurde eingeführt, um Spekulation mit Immobilien einzudämmen, gleichzeitig aber langfristige Investitionen zu fördern. Die Logik dahinter ist einleuchtend: Wer eine Immobilie nur kurzfristig hält, um von schnellen Preissteigerungen zu profitieren, soll stärker besteuert werden als jemand, der langfristig in den Markt investiert.

Aber Vorsicht: Die Zwei-Jahres-Regel gilt nicht automatisch für alle Verkäufe. Entscheidend ist die Art der Immobilie sowie der Status des Verkäufers. So sind beispielsweise Verkäufe von Wohnimmobilien durch Privatpersonen, die diese als Hauptwohnsitz nutzen, in der Regel von der Mehrwertsteuer befreit – unabhängig von der Haltedauer. Bei Zweitwohnungen oder reinen Investitionsobjekten sieht die Sache allerdings anders aus. Hier müssen die zwei Jahre Haltedauer nachgewiesen werden, wobei die Frist üblicherweise ab dem Datum der Eigentumsübertragung im Grundbuch beginnt. Ein häufiger Fehler, den ich in meiner Beratungspraxis sehe, ist die Annahme, dass die Frist bereits mit der Unterzeichnung des Kaufvertrags beginnt – das ist jedoch nicht korrekt.

Eine weitere wichtige Ausnahme betrifft die Art des Verkaufs. Wenn Sie Ihre Immobilie nicht direkt verkaufen, sondern über eine Gesellschaft oder einen Trust, gelten andere Regelungen. In solchen Strukturen wird der wirtschaftliche Eigentümer anders betrachtet, was zu einer vollständig anderen steuerlichen Behandlung führen kann. Ich hatte einmal einen deutschen Mandanten, der seine in Shanghai gehaltene Immobilie über eine in Hongkong registrierte Gesellschaft verkaufen wollte, um Steuern zu sparen. Leider stellte sich heraus, dass genau diese Konstruktion die Steuerbefreiung zunichte machte – ein teures Lehrgeld, das wir gemeinsam abwenden konnten. Solche Fallstricke sind für ausländische Investoren besonders tückisch, da sie oft nicht die feinen Unterschiede im chinesischen Steuerrecht kennen.

Steuersätze und Berechnungsmethoden im Detail

Wenn Sie nicht von der Steuerbefreiung profitieren können, stellt sich die Frage nach dem anzuwendenden Steuersatz und der Berechnungsmethode. Bei der Mehrwertsteuer auf Immobilienverkäufe in Shanghai unterscheiden wir grundsätzlich zwischen zwei Szenarien: Zum einen den Verkauf von Wohnimmobilien, bei dem die Steuer auf den Differenzbetrag zwischen Verkaufs- und Kaufpreis berechnet wird, und zum anderen den Verkauf von Gewerbeimmobilien, bei dem die Steuer auf den gesamten Verkaufspreis erhoben wird. Die Steuersätze variieren dabei zwischen 5% und 11% – je nach Art der Immobilie und dem Zeitpunkt des Erwerbs.

Bei Wohnimmobilien, die vor der Steuerreform von 2016 erworben wurden, gibt es zudem Übergangsregelungen, die die Berechnung zusätzlich verkomplizieren. In vielen Fällen kann der Verkäufer wählen, ob er die Mehrwertsteuer nach der alten oder der neuen Regelung berechnen möchte – je nachdem, welche Methode für ihn günstiger ist. Diese Wahlmöglichkeit wird häufig übersehen, kann aber erhebliche finanzielle Auswirkungen haben. Ich erinnere mich an einen Fall, bei dem ein Kunde aus Österreich eine Wohnung in Pudong verkaufte und zunächst bereit war, die höhere Steuerlast zu akzeptieren. Nachdem wir die Alternativen durchgerechnet hatten, konnten wir seine Steuerlast um fast 40% reduzieren – ein Betrag, der im sechsstelligen Bereich lag.

Ein weiterer wichtiger Aspekt ist die Behandlung von Renovierungskosten und anderen werterhöhenden Maßnahmen. In der Berechnungsgrundlage für die Mehrwertsteuer können bestimmte Aufwendungen berücksichtigt werden, sofern sie nachweislich und in angemessenem Umfang angefallen sind. Dies erfordert eine sorgfältige Dokumentation aller Ausgaben, die mit der Immobilie im Zusammenhang stehen. In meinen Beratungsgesprächen rate ich meinen Kunden immer wieder, eine vollständige Akte über alle Investitionen in die Immobilie zu führen – nicht nur für steuerliche Zwecke, sondern auch als Nachweis für spätere Verkaufsverhandlungen. Die mangelnde Dokumentation ist einer der häufigsten Gründe, warum Steuervergünstigungen nicht in Anspruch genommen werden können.

Praktische Fallstricke: Häufige Fehler bei der Anwendung

In meiner langjährigen Erfahrung als Steuerberater für ausländische Unternehmen und Investoren habe ich immer wieder festgestellt, dass bestimmte Fehler bei der Anwendung der Mehrwertsteuerregelungen systematisch auftreten. Einer der häufigsten Fehler ist die Annahme, dass die Zwei-Jahres-Frist automatisch ab Kaufvertrag zählt. Das ist jedoch falsch – maßgeblich ist das Datum der Eigentumsumschreibung im Grundbuch, das oft Wochen oder sogar Monate später liegt. Wer seine Immobilie also vermeintlich nach zwei Jahren verkauft, könnte tatsächlich noch in der steuerpflichtigen Phase sein und mit einer unerwarteten Steuerlast konfrontiert werden. Diesen Fall habe ich bereits mehrfach erlebt, und die Konsequenzen waren für die betroffenen Investoren immer schmerzhaft.

Mehrwertsteuer auf den Verkauf von Wohnimmobilien nach zwei Jahren in Shanghai?

Ein weiterer häufiger Stolperstein ist die Behandlung von „Sozialwohnungen" – also Wohnungen, die im Rahmen geförderter Bauprojekte entstanden sind. Für diese gelten besondere Regelungen, und die zweijährige Haltedauer wird anders berechnet als bei frei finanzierten Immobilien. Viele ausländische Investoren differenzieren hier nicht und laufen Gefahr, eine vermeintlich steuerfreie Transaktion zu tätigen, die später vom Finanzamt angefochten wird. Die daraus resultierenden Nachzahlungen samt Verzugszinsen können die Rendite der gesamten Investition erheblich schmälern. Sprechen Sie unbedingt vor dem Verkauf mit einem Fachmann, der die genaue Klassifizierung Ihrer Immobilie kennt – das erspart Ihnen böses Erwachen.

Schließlich ist da noch die Frage des „wirtschaftlichen Eigentums", die besonders bei Strukturen mit Offshore-Gesellschaften relevant wird. Manchmal glauben Investoren, durch die Zwischenschaltung einer ausländischen Gesellschaft die Steuerbefreiung zu erhalten, obwohl die Immobilie tatsächlich einer natürlichen Person gehört. Das chinesische Finanzamt durchschaut solche Konstruktionen jedoch meist schnell und kann die Steuerbefreiung verweigern, wenn der wirtschaftliche Eigentümer nicht eindeutig identifizierbar ist. In einem besonders komplexen Fall, den ich betreute, mussten wir eine aufwändige Umstrukturierung vornehmen, um die Steuerposition des Kunden zu retten – eine Erfahrung, die mir gezeigt hat, wie wichtig eine frühzeitige steuerliche Planung ist.

Steuerplanung: Strategien für ausländische Investoren

Für ausländische Investoren, die über den Verkauf einer Wohnimmobilie in Shanghai nachdenken, ist eine vorausschauende Steuerplanung unerlässlich. Die gute Nachricht: Es gibt verschiedene legale Möglichkeiten, die Steuerlast zu optimieren, wenn man früh genug handelt. Eine der wichtigsten Strategien ist die genaue Bestimmung des optimalen Verkaufszeitpunkts. Da die Steuerbefreiung nach der Zwei-Jahres-Frist erst mit der Eigentumsumschreibung beginnt, kann es sinnvoll sein, den Verkaufstermin entsprechend zu planen. In manchen Fällen lohnt es sich, einige Monate zu warten, um die Steuerbefreiung zu sichern – das Geld, das Sie dabei sparen, ist oft deutlich mehr als die zusätzlichen Haltekosten.

Eine weitere effektive Methode ist die Nutzung von Abschreibungen und Werbungskosten. In China können bestimmte Kosten, die im Zusammenhang mit der Immobilie stehen, steuermindernd geltend gemacht werden. Dazu gehören nicht nur Renovierungskosten, sondern auch bestimmte Verwaltungsgebühren und Versicherungsprämien. Wichtig ist, dass Sie alle Belege sorgfältig aufbewahren und die Beträge nachvollziehbar dokumentieren. Ich empfehle meinen Mandanten, ein eigenes Konto für alle immobilienbezogenen Ausgaben einzurichten, um spätere Nachweisprobleme zu vermeiden. Diese Disziplin zahlt sich aus – ich habe Fälle erlebt, in denen durch saubere Dokumentation eine Steuerersparnis von bis zu 20% erzielt werden konnte.

Schließlich sollten ausländische Investoren auch die Möglichkeit prüfen, die Immobilie im Rahmen einer Vermögensnachfolgeplanung zu übertragen. In bestimmten Konstellationen – beispielsweise bei der Übertragung auf Kinder oder Enkel – können steuerliche Vorteile genutzt werden, die bei einem direkten Verkauf nicht zur Verfügung stehen. Allerdings ist diese Option mit komplexen rechtlichen Fragen verbunden, die eine sorgfältige Prüfung durch erfahrene Fachleute erfordern. Ich rate meinen Kunden immer, sich frühzeitig mit diesen Fragen zu beschäftigen, anstatt kurz vor dem geplanten Verkauf nach Lösungen zu suchen. Der alte Grundsatz „Vorbeugen ist besser als Heilen" gilt im Steuerrecht mehr als in fast jedem anderen Bereich.

Steuerliche Behandlung verschiedener Immobilientypen

Die Art der Immobilie spielt bei der steuerlichen Behandlung eine entscheidende Rolle. In Shanghai unterscheiden wir grundsätzlich zwischen Erst- und Zweitwohnungen, zwischen frei finanzierten und sozial geförderten Wohnungen sowie zwischen Wohn- und Geschäftsimmobilien. Jede dieser Kategorien hat ihre eigenen steuerlichen Besonderheiten, die es zu beachten gilt. So sind Erstwohnungen, die als Hauptwohnsitz genutzt werden, in der Regel vollständig von der Mehrwertsteuer befreit – unabhängig von der Haltedauer. Dies ist eine wesentliche Vergünstigung, die viele ausländische Investoren nicht kennen und daher nicht nutzen.

Bei Zweitwohnungen gelten strengere Regeln, und die Zwei-Jahres-Frist ist hier von zentraler Bedeutung. Allerdings gibt es auch hier Unterschiede: Wohnungen, die vor 2016 erworben wurden und seit mindestens zwei Jahren gehalten werden, sind von der Mehrwertsteuer befreit, während für später erworbene Objekte differenziertere Regelungen gelten. In der Praxis führt dies zu einer erheblichen Komplexität, insbesondere für Investoren, die mehrere Immobilien in Shanghai besitzen. Ich hatte einen Kunden, der vier Wohnungen in verschiedenen Bezirken der Stadt besaß und überrascht war, dass jede Immobilie steuerlich anders behandelt wurde – je nach Erwerbszeitpunkt, Nutzung und Lage.

Besonders tückisch ist die Situation bei den sogenannten „Shareholding Immobilien", bei denen eine Wohnung auf mehrere Eigentümer aufgeteilt ist. Hier müssen alle Eigentümer gemeinsam die Steuererklärung abgeben, und die Zwei-Jahres-Frist wird für jeden einzelnen Anteil separat berechnet. Dies führt in der Praxis immer wieder zu Konflikten zwischen den Eigentümern, wenn einige von ihnen von der Steuerbefreiung profitieren können, andere jedoch nicht. In einem meiner Fälle mussten wir eine aufwändige Neuordnung der Eigentumsverhältnisse vornehmen, um eine Steueroptimierung zu ermöglichen – ein Prozess, der mehrere Monate in Anspruch nahm. Der Kunde war letztlich erleichtert, dass wir das Problem frühzeitig erkannt hatten, bevor es zu Nachzahlungen kommen konnte.

Verhältnis zur Grunderwerbsteuer und anderen Abgaben

Neben der Mehrwertsteuer müssen sich Immobilienverkäufer in Shanghai auch mit der Grunderwerbsteuer (Deed Tax) und weiteren Abgaben auseinandersetzen. Es ist ein weit verbreiteter Irrtum, dass diese Steuern miteinander verrechnet werden können – tatsächlich handelt es sich um separate Abgaben mit jeweils eigenen Berechnungsgrundlagen. Die Grunderwerbsteuer fällt in der Regel auf Käuferseite an und beträgt je nach Situation zwischen 1% und 3% des Kaufpreises. Für Verkäufer ist sie weniger relevant, sollte aber bei der Gesamtbetrachtung der Transaktionskosten nicht vernachlässigt werden, da sie den erzielbaren Nettopreis beeinflusst.

Ein weiterer wichtiger Faktor ist die Einkommensteuer auf Veräußerungsgewinne. Obwohl die Mehrwertsteuer und die Einkommensteuer getrennt voneinander erhoben werden, müssen Investoren beide Abgaben in ihre Kalkulation einbeziehen. Die Einkommensteuer auf Immobilienverkäufe kann bis zu 20% des Gewinns betragen, wobei auch hier verschiedene Freibeträge und Ermäßigungen möglich sind. Die Wechselwirkung zwischen diesen Steuerarten ist komplex und erfordert eine ganzheitliche Planung. Ein häufiger Fehler ist, nur die Mehrwertsteuer zu betrachten und die Einkommensteuer zu unterschätzen – was zu erheblichen Liquiditätsproblemen führen kann, wenn die Steuerlast höher ausfällt als erwartet.

Bekanntlich ist der Teufel im Detail, und gerade bei der Zusammenwirkung verschiedener Steuerarten zeigt sich dies. Während die Mehrwertsteuer in der Regel transparent und berechenbar ist, wird die Einkommensteuer auf Veräußerungsgewinne oft unterschätzt. Aus meiner Beratungspraxis kann ich nur empfehlen, vor jedem Immobilienverkauf eine umfassende Steuerplanung durchzuführen, die alle Abgaben berücksichtigt – von der Mehrwertsteuer über die Grunderwerbsteuer bis hin zur Einkommensteuer. Nur so lässt sich das Nettoergebnis einer Transaktion realistisch bewerten, und unliebsame Überraschungen bleiben aus. Dies gilt insbesondere für ausländische Investoren, die möglicherweise auch in ihren Heimatländern steuerpflichtig sind und Doppelbesteuerungsabkommen berücksichtigen müssen.

Praktische Verkaufsabwicklung: Schritte und Fristen

Nachdem wir uns mit den theoretischen Grundlagen und den steuerlichen Feinheiten beschäftigt haben, möchte ich Ihnen nun einen Überblick über den praktischen Ablauf eines Immobilienverkaufs in Shanghai geben. Der Prozess beginnt in der Regel mit der Beauftragung eines Notars und der Erstellung des Kaufvertrags, der sowohl den Kaufpreis als auch die Modalitäten der Übertragung festlegt. Parallel dazu müssen die erforderlichen Dokumente vorbereitet werden – dazu gehören der Eigentumsnachweis, der Nachweis über die Haltedauer sowie sämtliche Belege über Renovierungen und andere werterhöhende Maßnahmen. Fehlen diese Nachweise, kann dies später zu Problemen bei der Steuerbefreiung führen.

Die eigentliche Steuererklärung muss innerhalb eines bestimmten Zeitrahmens nach dem Verkauf eingereicht werden – in Shanghai beträgt diese Frist in der Regel 30 Tage. Es ist wichtig, diese Frist einzuhalten, da sonst Verspätungszuschläge und möglicherweise auch Strafen anfallen können. In meiner Beratungspraxis habe ich es immer wieder erlebt, dass ausländische Investoren überrascht waren, wie streng die Behörden in Shanghai die Fristen überwachen. Es ist daher unbedingt ratsam, die Steuererklärung nicht auf die lange Bank zu schieben, sondern zeitnah nach Abschluss des Verkaufs einzureichen. Ein guter Steuerberater kann hier wertvolle Unterstützung leisten und sicherstellen, dass alle Fristen eingehalten werden.

Ein weiterer praktischer Aspekt ist die Zahlung der Mehrwertsteuer selbst. In vielen Fällen muss die Steuer entrichtet werden, bevor die Eigentumsübertragung im Grundbuch eingetragen wird – dies bedeutet, dass der Verkäufer in Vorleistung gehen muss, auch wenn der Kaufpreis noch nicht vollständig bezahlt wurde. Diese Liquiditätsanforderung wird häufig unterschätzt und kann zu finanziellen Engpässen führen. Ich erinnere mich an einen Mandanten, der eine Immobilie in Jing'an verkaufte und erst bei der Abwicklung bemerkte, dass er die Steuer aus eigenen Mitteln vorstrecken musste, obwohl der Käufer die Zahlung noch nicht geleistet hatte. Mit guter Planung und rechtzeitiger Vorbereitung lässt sich diese Hürde jedoch problemlos meistern – Sie müssen sie nur kennen und einplanen.

Zukünftige Entwicklungen und Ausblick für Investoren

Die steuerlichen Rahmenbedingungen für Immobilienverkäufe in Shanghai sind alles andere als statisch – sie entwickeln sich kontinuierlich weiter, angepasst an die wirtschaftliche Lage und die politischen Ziele der Regierung. In den letzten Jahren konnten wir beobachten, dass die Tendenz zu einer verstärkten Regulierung und differenzierteren Besteuerung geht. Die Regierung versucht, durch steuerliche Anreize langfristige Investitionen zu fördern und gleichzeitig spekulative Verkäufe einzudämmen. Diese Balance zu verstehen, ist für Investoren entscheidend, um ihre Strategien entsprechend anzupassen.

Es ist durchaus möglich, dass die Zwei-Jahres-Frist in den kommenden Jahren angepasst wird – diskutiert wird sowohl eine Verlängerung als auch eine Differenzierung nach Regionen und Immobilientypen. Für Investoren bedeutet dies, dass sie ihre Planung flexibel gestalten und regelmäßig überprüfen sollten. Wer heute eine Immobilie kauft und in einigen Jahren verkaufen möchte, tut gut daran, nicht nur die aktuellen, sondern auch die potenziell zukünftigen steuerlichen Regelungen im Auge zu behalten. Eine enge Zusammenarbeit mit Experten vor Ort ist hierbei unerlässlich, um rechtzeitig auf Veränderungen reagieren zu können.

Abschließend möchte ich Ihnen ans Herz legen, die steuerlichen Aspekte nicht als lästige Pflicht zu betrachten, sondern als integralen Bestandteil Ihrer Investitionsstrategie. Die Mehrwertsteuer auf den Verkauf von Wohnimmobilien nach zwei Jahren in Shanghai ist keine bloße Formalie, sondern kann Ihre Rendite erheblich beeinflussen. Mit der richtigen Planung und professioneller Unterstützung können Sie Ihre Steuerlast optimieren und Risiken minimieren. In meiner langjährigen Arbeit bei der Jiaxi Steuer- und Finanzberatungsgesellschaft habe ich unzählige Fälle begleitet, bei denen eine durchdachte Steuerstrategie den entscheidenden Unterschied machte – zwischen einer durchschnittlichen und einer herausragenden Rendite. Ich hoffe, dieser Artikel hat Ihnen wertvolle Einblicke gegeben und Sie bei Ihrer Entscheidungsfindung unterstützt.

Bei der Jiaxi Steuer- und Finanzberatungsgesellschaft haben wir uns auf die Beratung ausländischer Investoren spezialisiert, die in Shanghai und anderen chinesischen Städten Immobilien erwerben und veräußern möchten. Unsere langjährige Erfahrung zeigt, dass die meisten Probleme nicht aus böser Absicht entstehen, sondern aus Unkenntnis der lokalen Regelungen und Verfahren. Mit unserem Netzwerk aus Steuerberatern, Rechtsanwälten und Notaren bieten wir Ihnen eine ganzheitliche Betreuung, die über die reine Steuererklärung hinausgeht. Wir begleiten Sie von der Kaufentscheidung über die Haltedauer bis zum Verkauf Ihrer Immobilie und stellen sicher, dass Sie alle steuerlichen Vorteile nutzen können, die Ihnen zustehen. Einmalige Beratungen sind möglich, langfristige Partnerschaften jedoch wirken sich meist günstiger aus – Verlass dich drauf, das ist der Weg, der sich auszahlt.