Einleitung: Die komplexe Welt der Steueranrechnung – Warum dieses Thema für Sie als Investor entscheidend ist

Meine Damen und Herren, geschätzte Investoren und Leser, die Sie mit dem chinesischen Markt liebäugeln oder bereits engagiert sind. Stellen Sie sich vor, Ihr Unternehmen in Deutschland oder anderswo erzielt schöne Gewinne, und diese sollen nun nach China fließen – sei es als Dividenden, Zinsen oder Lizenzgebühren. Da kommt die Freude über den Erfolg schnell ins Stocken, wenn man an die Steuer denkt. Zuerst langt der ausländische Fiskus zu, dann potentiell noch der chinesische. Das klingt nach einer klassischen Doppelbesteuerung, die Renditen schmälert. Genau hier setzt die zentrale Frage an: Wie können im Ausland bereits gezahlte Steuern auf diese Einkünfte in China angerechnet werden? In meinen über 12 Jahren bei der Jiaxi Steuer- und Finanzberatung, wo ich täglich für internationale Klienten im Einsatz bin, ist dies eine der häufigsten und gleichzeitig tückischsten Fragestellungen. Das chinesische Steuersystem bietet hierfür zwar einen Rahmen – die sogenannte „Foreign Tax Credit“-Regelung –, doch der Teufel steckt, wie so oft, im Detail. Dieser Artikel soll Ihnen nicht nur die trockenen Methoden erläutern, sondern Ihnen aus der Praxis heraus zeigen, wo die Fallstricke liegen und wie Sie Ihr Unternehmen optimal aufstellen. Denn eine kluge Steuerplanung ist kein Buch mit sieben Siegeln, sondern das Ergebnis von Erfahrung und präziser Kenntnis der Regeln.

Die Grundlage: Direkte vs. indirekte Anrechnung

Bevor wir in die Tiefe gehen, müssen wir zwei grundlegende Konzepte unterscheiden, die das gesamte Gebäude der Steueranrechnung tragen. Auf der einen Seite steht die direkte Anrechnung (direct credit). Diese bezieht sich auf die im Ausland tatsächlich gezahlte Steuer auf eine konkrete Einkunftsart, die nun in China anfällt. Ein klassisches Beispiel: Ihre chinesische Tochtergesellschaft schüttet eine Dividende an die deutsche Mutter aus. In China wurde bereits eine Quellensteuer (WHT) von, sagen wir, 10% einbehalten. Diese 10% können Sie in Deutschland bei der Versteuerung dieser Dividende anrechnen lassen. Das Prinzip ist relativ geradlinig.

Auf der anderen Seite haben wir die indirekte Anrechnung (indirect credit oder deemed paid credit). Hier wird es spannend und für Konzernstrukturen absolut essentiell. Stellen Sie sich vor, eine chinesische Betriebsstätte einer ausländischen Gesellschaft erzielt Gewinne. Diese Gewinne werden im Ausland auf Ebene der Muttergesellschaft besteuert. China erlaubt unter bestimmten, strengen Voraussetzungen, dass die auf Ebene der ausländischen Mutter gezahlte Steuer auf die ausgeschütteten Gewinne der chinesischen Betriebsstätte „zugerechnet“ und angerechnet werden kann. Die Logik dahinter: Der wirtschaftliche Ursprung der Gewinne liegt in China. Die praktische Umsetzung ist hochkomplex und hängt von Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) und nationalem Recht ab. Ein Fehler in der Zuordnung kann hier schnell zu einer Über- oder Unteranrechnung führen.

In meiner Beratungspraxis erlebe ich immer wieder, dass Unternehmen diese Unterscheidung zunächst nicht auf dem Schirm haben. Ein Klient, ein mittelständischer Maschinenbauer, hatte eine Holdingstruktur über die Niederlande nach China aufgebaut. Man ging naiv von der direkten Anrechnung der niederländischen Steuern aus, obwohl die Gewinne primär in China erwirtschaftet wurden. Erst eine detaillierte Analyse zeigte, dass hier das Instrument der indirekten Anrechnung über das DBA geprüft werden musste, was am Ende zu einer erheblichen Steuerersparnis führte. Die Moral von der Geschicht‘: Beginnen Sie immer mit der Frage: „Wo und auf welcher Ebene wurde die Steuer wirtschaftlich gezahlt?“

Die Rolle der Doppelbesteuerungsabkommen (DBA)

Doppelbesteuerungsabkommen sind der Schlüssel zur gesamten Thematik. Sie sind völkerrechtliche Verträge, die festlegen, welcher Staat das Besteuerungsrecht für welche Art von Einkünften hat und wie eine Doppelbesteuerung zu vermeiden ist. China hat ein dichtes Netz von DBAs mit allen wichtigen Wirtschaftspartnern geschlossen. Für Sie als Investor ist das entsprechende DBA zwischen China und Ihrem Heimatstaat die erste und wichtigste Anlaufstelle. Diese Abkommen legen oft niedrigere Quellensteuersätze fest als das nationale chinesische Recht (z.B. 10% statt 20% auf Dividenden) und regeln detailliert die Methoden der Anrechnung.

Ein kritischer Punkt, den ich immer wieder betone: Das DBA hat Vorrang vor dem nationalen Recht, aber nur, wenn Sie seine Anwendung auch beantragen und die Voraussetzungen nachweisen können. Es gilt nicht automatisch! Ich habe Fälle erlebt, in denen Unternehmen jahrelang den höheren nationalen Steuersatz gezahlt haben, weil sie nicht wussten, dass sie für die DBA-Vergünstigung einen speziellen Antrag bei der chinesischen Steuerbehörde stellen müssen – ein Verfahren, das wir „Treaty Benefit Application“ nennen. Die Dokumentationsanforderungen sind hier streng: Sie müssen Ihre Ansässigkeitsbescheinigung (Certificate of Residence) vorlegen und nachweisen, dass Sie der „wirtschaftlich berechtigte Eigentümer“ der Einkünfte sind und nicht nur ein „Conduit“-Unternehmen.

Ein praktisches Beispiel aus meiner Arbeit: Ein Schweizer Investor erhielt Lizenzgebühren aus China. National wären 20% Quellensteuer fällig gewesen. Das CH-CN DBA sieht jedoch einen Satz von 10% vor. Durch die rechtzeitige Einreichung der Ansässigkeitsbescheinigung und des Antragsformulars konnten wir die Steuerlast halbieren. Die Anrechnung dieser 10% in der Schweiz war dann ein vergleichsweise simpler Schritt. Ohne diese Kenntnis des DBA-Mechanismus‘ wäre bares Geld verbrannt worden. Daher mein Rat: Machen Sie sich mit dem relevanten DBA vertraut, bevor Sie die erste Transaktion tätigen.

Berechnung der Anrechnungsobergrenze

Nun kommen wir zum vielleicht heikelsten Punkt: die Obergrenze der Anrechnung. China erlaubt nicht, dass unbegrenzt ausländische Steuern gegen chinesische Steuerschulden verrechnet werden. Die Anrechnung ist auf den Betrag begrenzt, der der chinesischen Steuer entspricht, die auf die jeweiligen ausländischen Einkünfte entfällt. Klingt kompliziert? Ist es auch. Konkret wird für jede Einkunftsart und jedes Land separat eine Obergrenze berechnet. Die Formel lautet vereinfacht: (Ausländische Einkünfte / Weltweite Einkünfte) * Gesamte chinesische Steuerschuld.

Warum ist das so wichtig? Nehmen wir an, Sie haben in einem Hochsteuerland wie Deutschland 45% Körperschaftsteuer auf Gewinne gezahlt, die nach China fließen. Der chinesische Steuersatz für ausländische Unternehmen beträgt pauschal 25% auf das zu versteuernde Einkommen. Sie können maximal 25% anrechnen, die Differenz von 20% verfällt – es sei denn, Sie können sie in andere Jahre vortragen oder zurücktragen, was unter sehr engen Bedingungen möglich ist. Diese „excess foreign tax credits“ sind ein ständiges Thema im Steuerplanungsgespräch.

Ein Klient aus der Fertigungsindustrie hatte Betriebsstätten in mehreren asiatischen Ländern mit unterschiedlichen Steuersätzen. Durch geschickte Allokation von Kosten und eine saubere, länderspezifische Buchhaltung konnten wir erreichen, dass die hochbesteuerten Einkünfte aus einem Land nicht mit niedrigbesteuerten aus einem anderen Land in einen Topf geworfen wurden, was die Anrechnungseffizienz insgesamt maximierte. Das erfordert von Anfang an eine saubere Finanzarchitektur. Ein chaotischer Rechnungswesen-Background macht solche Optimierungen im Nachhinein nahezu unmöglich. Hier zeigt sich: Steuerplanung ist Vorbereitung, nicht Nachsorge.

Dokumentation und Nachweispflichten

Die beste steuerliche Position nützt nichts, wenn Sie sie nicht belegen können. Die chinesischen Steuerbehörden, insbesondere die State Taxation Administration (STA), legen extrem großen Wert auf formelle Korrektheit und dokumentarische Nachweise. Für die Anrechnung ausländischer Steuern müssen Sie die originalen Steuerbescheide oder vergleichbare amtliche Zahlungsbelege der ausländischen Behörde vorlegen, beglaubigt und oft auch notariell übersetzt. Das klingt banal, ist in der Praxis aber eine enorme administrative Hürde.

Ich erinnere mich an einen Fall, bei dem ein europäischer Konzern seine Anrechnung für drei Jahre rückwirkend geltend machen wollte. Die ausländischen Steuerbescheide lagen zwar vor, aber nicht in der von der chinesischen Lokalbehörde geforderten beglaubigten Form. Es folgte ein monatelanger Schriftverkehr mit Übersetzern, Konsulaten und Notaren, der immense Kosten und Nerven verursachte. Am Ende wurde der Antrag nur teilweise anerkannt. Die Lektion daraus: Klären Sie die genauen Dokumentenanforderungen mit Ihrem Steuerberater, bevor Sie die Steuer im Ausland zahlen. Legen Sie eine Checkliste an und behandeln Sie diese Dokumente wie Gold.

Zudem wird zunehmend erwartet, dass Unternehmen eine „Contemporaneous Documentation“ vorhalten können – also Unterlagen, die zum Zeitpunkt der Transaktion erstellt wurden und die wirtschaftliche Berechtigung der Zahlungsströme belegen. Das dient der Bekämpfung von Gewinnverkürzungen und -verlagerungen (Base Erosion and Profit Shifting, BEPS). Wenn Sie also hohe Lizenzgebühren an eine ausländische Muttergesellschaft zahlen, müssen Sie mit einer detaillierten Verrechnungspreisdokumentation beweisen, dass diese Gebühr marktüblich ist. Sonst riskieren Sie, dass die chinesische Behörde die Abzugsfähigkeit der Kosten und damit die Grundlage der Anrechnung verweigert.

Besondere Herausforderungen bei Betriebsstätten

Für viele Investoren ist die Errichtung einer Betriebsstätte („Permanent Establishment“, PE) der erste Schritt in den chinesischen Markt. Hier gelten spezielle Regeln für die Anrechnung. Die in China einer Betriebsstätte zugerechneten Gewinne unterliegen der chinesischen Unternehmenssteuer. Die auf diesen Gewinnen im Heimatland gezahlte Steuer kann unter den bereits beschriebenen Bedingungen angerechnet werden. Die Krux liegt oft in der korrekten Gewinnermittlung der Betriebsstätte.

Nach dem „Functional and Factual Analysis“-Ansatz muss der Betriebsstätte ein fiktiver Gewinn zugerechnet werden, der einem unabhängigen Unternehmen unter vergleichbaren Bedingungen zugestanden hätte. Das erfordert eine saubere Kostenumlage (Cost Allocation) und Verrechnungspreisfestlegungen für interne Dienstleistungen. Ein Fehler, den ich häufig sehe, ist, dass die Betriebsstätte einfach alle Kosten der Zentrale weiterbelastet, ohne dass eine Wertschöpfung nachweisbar ist. Die chinesische Steuerbehörde kann solche Kosten dann streichen, was den steuerlichen Gewinn der Betriebsstätte – und damit die Berechnungsgrundlage für die Anrechnung – künstlich in die Höhe treibt.

Ein konkretes Beispiel: Ein deutscher Anlagenbauer unterhielt eine große Service- und Montagebetriebsstätte in Shanghai. Anfangs wurden pauschal 15% der deutschen Gemeinkosten umgelegt. Bei einer Prüfung wurde diese Methode abgelehnt. Gemeinsam entwickelten wir ein detailliertes Activity-Based-Costing-Modell, das genau darlegte, welche Dienstleistungen die Zentrale für die PE erbrachte und zu welchen Marktpreisen. Dieses Modell wurde von den Behörden akzeptiert und sorgte für stabile und verteidigbare Gewinnzurechnungen. Die Anrechnung der deutschen Steuern auf diese Gewinne lief daraufhin reibungslos. Der Aufwand dafür ist nicht gering, aber er lohnt sich, um langfristig auf der sicheren Seite zu sein.

Methoden zur Anrechnung ausländischer Steuern auf Auslandseinkünfte in China?

Ausblick und zukünftige Entwicklungen

Die Landschaft der internationalen Besteuerung ist in stetigem Wandel. Die OECD-BEPS-Initiative und die zunehmende globale Transparenz (z.B. durch Country-by-Country Reporting) zwingen auch China, seine Regularien ständig anzupassen. Die Tendenz geht klar in Richtung einer restriktiveren Handhabung von Steueranrechnungen, um aggressive Steuerplanung zu unterbinden. Gleichzeitig digitalisieren sich die Verfahren rasant. Die elektronische Einreichung von Anträgen und Dokumenten wird zum Standard werden.

Meine persönliche Einsicht nach all den Jahren ist, dass diejenigen Unternehmen am besten fahren, die Transparenz und Substanz in den Vordergrund stellen. Versuche, durch undurchsichtige Konstrukte Steuern zu „optimieren“, werden immer riskanter und kostenintensiver. Die Zukunft gehört einem durchdachten, dokumentierten und wirtschaftlich nachvollziehbaren Geschäftsmodell. Für Sie als Investor bedeutet das: Bauen Sie Ihre China-Aktivitäten von Anfang an steuerlich robust auf. Holen Sie sich frühzeitig kompetenten Rat, der sowohl die chinesische Perspektive als auch die internationale Dimension versteht. Denn am Ende geht es nicht nur um Compliance, sondern darum, die Früchte Ihrer Investitionen nachhaltig und sicher ernten zu können.

Fazit

Zusammenfassend lässt sich sagen, dass die Methoden zur Anrechnung ausländischer Steuern auf Auslandseinkünfte in China ein komplexes, aber beherrschbares Feld darstellen. Der Schlüssel zum Erfolg liegt im Verständnis der grundlegenden Mechanismen – der direkten und indirekten Anrechnung –, der intelligenten Nutzung der Doppelbesteuerungsabkommen, der präzisen Berechnung der Anrechnungsobergrenzen und, nicht zuletzt, in einer makellosen Dokumentation. Wie wir an den praktischen Beispielen gesehen haben, können Fehler in der Planungsphase oder Nachlässigkeiten bei der Belegbarkeit teure Konsequenzen haben. Das Ziel muss immer sein, die rechtmäßige Vermeidung von Doppelbesteuerung zu erreichen und so die Gesamtsteuerlast auf ein international wettbewerbsfähiges Niveau zu bringen. In einer zunehmend vernetzten und transparenten Welt ist professionelle, vorausschauende Beratung keine Kostenstelle, sondern eine wertsteigernde Investition in den langfristigen Erfolg Ihres China-Engagements.

Einschätzung der Jiaxi Steuer- und Finanzberatung

Bei der Jiaxi Steuer- und Finanzberatung begleiten wir seit vielen Jahren internationale Unternehmen bei ihrer China-Reise. Unsere Erfahrung zeigt: Das Thema Steueranrechnung wird oft unterschätzt oder als reine Formalie behandelt. Dabei ist es ein strategisches Instrument. Ein gut geplanter und ausgeführter Anrechnungsprozess ist wie ein Zahnradgetriebe: Alle Teile – von der Vertragsgestaltung über das Rechnungswesen bis zur Kommunikation mit den Behörden – müssen ineinandergreifen. Unser Ansatz ist es, nicht nur reaktiv die Anträge zu stellen, sondern proaktiv die gesamte Wertschöpfungskette unserer Klienten zu analysieren. Wo entstehen die Einkünfte? Wie fließen sie? Welche Steuern fallen wo an? Erst dieses Gesamtbild erlaubt es, Anrechnungspotenziale voll auszuschöpfen und Risiken wie das Verfallen von Anrechnungsbeträgen zu minimieren. Wir sehen uns als Übersetzer zwischen den Systemen und Kulturen. Die chinesischen Steuervorschriften sind in stetiger Evolution, und unser täglicher Dialog mit den Behörden gibt uns die nötige Sensibilität, um zu erkennen, worauf der Fokus in der Praxis wirklich liegt. Unser Rat an Investoren: Bauen Sie dieses Thema früh in Ihre Geschäftsplanung ein. Die größten Chancen für eine effiziente Steuerpositionierung ergeben sich in der Gründungs- und Aufbauphase, nicht im laufenden Betrieb, wenn Strukturen bereits verfestigt sind. Mit einer soliden Basis lassen